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Foto von Amina Filkins von Pexels

Start unserer neuen Homepage

Mit Stolz dürfen wir mitteilen, dass Anfang letzter Woche unsere neue Homepage online gegangen ist.

Hintergrund der Neugestaltung war, dass wir noch stärker auf die Bedürfnisse unserer beiden Zielgruppen – Mandanten und Zahlungspflichtige – eingehen wollten.

Auf der Seite www.brinkmann-ra.de erhalten unsere Mandanten Informationen über uns, unsere Tätigkeitsbereiche und regelmäßige Fachbeiträge zur aktuellen Rechtsprechung, zu Gesetzesreformen und anderen relevanten Themen aus der Welt des Rechts.

Die Seite https://service.brinkmann-ra.de hingegen soll die Bedürfnisse der Zahlungsverpflichteten bestmöglich bedienen. Neben der Beantwortung vieler Fragen und moderner Bezahlmethoden, bieten wir durch die verschiedenen Kontaktformulare auch nicht Muttersprachlern die Möglichkeit, unkompliziert Anfragen und Anträge zu stellen.

Um unserer gesellschaftlichen Verantwortung als „Organ der Rechtspflege“ zu erfüllen, finden hilfesuchenden Zahlungspflichtige darüber hinaus einige Anlaufstellen und Hilfsangebote, die sie bei der Bewältigung ihrer finanziellen Schwierigkeiten unterstützen sollen.

Wir werden den Service-Bereich auch zukünftig weiter ausbauen. Bleiben Sie gespannt!

Ihre Brinkmann Rechtsanwälte

Mandanteninformation Verjährung 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines außergewöhnlich hohen Krankenstands kommt es aktuell leider in der Telefonie zu längeren Wartezeiten.

Wenn Sie nicht so lange warten möchten, können Sie uns Ihr Anliegen auch gern per E-Mail senden an: info@brinkmann-ra.de. 

In der Regel werden eingehende E-Mails binnen drei Werktagen beantwortet.

Wir bitten Sie, diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Ihre Brinkmann Rechtsanwälte