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Novellierung des Klimaschutzgesetzes passiert Bundeskabinett

Klimaschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

Mit Beschluss vom 24. März 2021 befand der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Teile des bestehenden Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 für verfassungswidrig. Kritisiert wurde, dass konkrete Maßnahmen und Ziele nur bis zum Jahre 2030 festgehalten wurden. Klimaschutzmaßnahmen, die aktuell unterbleiben, könnten in Zukunft unter möglicherweise noch ungünstigeren Bedingungen ergriffen werden müssen. Dies wiederrum könnte drastische Einschränkungen der Grundrechte mit sich führen.

Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis zum Ende des Jahres 2022 die Minderungsziele ab dem Jahr 2031 zu regeln.

 

Regierungsentwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetztes in Rekordzeit

Mit Datum vom 11. Mai 2021, also rund 8 Wochen nach dem Beschluss des Verfassungsrechts, veröffentlichte die Bundesregierung einen ersten Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes. Dieser wurde am 12. Mai 2021 durch das Bundeskabinett beschlossen.

 

Ziel: C0² Neutralität bis zum Jahr 2045

Die Treibhausgasemissionen (im Vergleich zum Jahr 1990) sollen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent gesenkt werden. Ab dem Jahr 2045 strebt die Bundesregierung eine negative Treibhausgasbilanz – es werden mehr CO²-Äuivalente aus der Atmosphäre aufgenommen als freigesetzt – an.

 

Sofortprogramm zur Unterstützung der Klimaschutzziele angekündigt

Um diese ambitionierten Ziele zu unterstützen, kündigte die Bundesregierung ein Sofortprogramm mit einer Förderung von bis zu 8 Mrd. EURO und zusätzlichen Vorgaben an. Danach sollen die Anforderungen an Energiestandards für Neubau angehoben und die Kosten des seit Jahresbeginn erhobenen C0² Preises auf fossile Brennstoffe jeweils hälftig auf Mieter und Vermieter verteilt werden.

 

Mögliche Belastung der Immobilieneigentümer

Die Capital rechnete bei Einführung des CO²-Preises im Januar dieses Jahres für eine 70m² große Wohnung mit abgabebedingten jährlichen Mehrkosten von 25€ – 125 € – abhängig von Heizungsart und Dämmung. Danach könnte die hälftige Teilung der CO²-Kosten die Vermieterseite jährlich zwischen 12 € und 63 € kosten.

 

Eigentümerverband Haus & Grund kündigt Verfassungsklage an

Wie die Immobilienzeitung berichtet, kündigte der Eigentümerverband Haus & Grund heute an, Verfassungsklage gegen die beschlossene Teilung des CO²-Preises zu erheben. Der Präsident von Haus & Grund, Kai Warnecke begründete diese Ankündigung damit, dass der Vermieter keinen Einfluss auf das Nutzungsverhalten des Mieters habe.

Auch andere Immobilienverbände, wie etwa der GdW, kritisierten die beschlossene Kostenteilung massiv. So war etwa von einem „Investitionskiller“ die Rede.

 

Gesetzesbeschluss bis Sommer erwartet

Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) kündigte an, dass die Novellierung des Klimaschutzgesetzes noch vor der Sommerpause des Bundestags – also bis zum 25. Juni 2021 – beschlossen werden soll. Er sprach in diesem Zusammenhang von einem eingelegten „Klimaturbo“ und versprach im Gegenzug, die EEG-Umlage abzuschaffen.

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