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Flexx-Fitness Beitragserhöhung – Was Sie jetzt tun sollten

Zahlreiche Mandanten traten an uns heran und berichteten über die einseitige Preiserhöhung, die die als Fitness-Polizei auftretende Fitnesskette Flexx Fitness in den Nächten des 29. und 30. Juni 2023 per E-Mail versendet hat. Danach würden sich die Preise zum 01. Juli 2023 nahezu verdoppeln.

Der Monatsbeitrag für eine 12-monatige Mitgliedschaft erhöht sich auf € 29,95, der Monatsbeitrag für eine 24-monatige Mitgliedschaft auf € 24,95. Allerdings seien dafür zukünftig Duschen und Getränke inklusive. Zudem entfiele die halbjährliche Servicepauschale.

Medienberichten (KSTA; Express) zufolge haben sich viele Betroffene bereits an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gewandt.

Was gilt rechtlich?

Grundsätzlich gilt der Preis, den der Fitnessstudio-Betreiber und der Kunde vertraglich vereinbart haben. Eine einseitige Preiserhöhung von bestehenden Verträgen ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Vertrag eine sog. Preisanpassungsklausel bereithält. Und selbst wenn der geschlossene Vertrag eine solche Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, ist dies auch noch keine Garantie dafür, dass diese Klausel tatsächlich wirksam ist.

Hintergrund: AGB-Rechtsprechung

Anbieter gewerblicher Waren und Dienstleistungen verwenden für gewöhnlich vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten, die sog. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Da der Verbraucher somit faktisch keinerlei Möglichkeit der Einflussnahme auf die Vertragsbestandteile hat und gleichzeitig regelmäßig dem Unternehmer im Wissen unterlegen ist, besteht die Gefahr der Ausnutzung dieser Vorteilssituation. Ziel der AGB-Rechtsprechung – auch: AGB-Kontrolle – ist es, diese Unausgewogenheit zu lindern und eine Balance zwischen den Rechten und Pflichten von Verbraucher und Unternehmer zu schaffen.

Flexx-Fitness Beitragserhöhung – Was Sie jetzt tun sollten

Nach unserem Kenntnisstand enthalten grade ältere Verträge keinerlei Regelungen zur Preisanpassung. Diese ist dann nur möglich, wenn der Betroffene ihr zustimmt. Ohne die Zustimmung gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis.

In diesem Fall sollten Sie der Preiserhöhung schriftlich widersprechen und ggf. bereits eingezogene Beträge zurückbuchen oder sich zurückerstatten lassen. Wichtig: sofern Sie die Abbuchung des (neuen) Beitrags von Ihrer Bank stornieren lassen, sollten sie im Anschluss daran den „alten“ Mitgliedsbeitrag an das Fitnessstudio überweisen. Als Verwendungszweck verwenden Sie Ihre Mitgliedsnummer. Die Bankverbindung sollte sich aus vorangegangenen Abbuchungen oder Ihrem Vertrag ergeben.

Sind Sie unsicher, wie Sie sich nun verhalten sollen? Wir beraten Sie gerne – rufen Sie uns einfach an: +492219730010.

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