Tobias Morkötter
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung und Schadensersatz
- Krankenhausrecht
- Vergütungsrecht
Biografie
Herr Morkötter studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Osnabrück und ist seit dem Jahr 2012 als Rechtsanwalt zugelassen. Seitdem ist er auch für unsere Sozietät tätig.
Rechtsanwalt Morkötter berät hauptsächlich gewerbliche Mandanten zu allen Fragen des Medizinrechts.
Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.
Artikel von Tobias Morkötter
- Der Ausschlusstatbestand des § 17c Abs. 2a S. 1 KHG ist auf offensichtliche Unrichtigkeiten der Abrechnung nicht anzuwenden.
- Die Suche nach einem Rehabilitationsplatz ist Aufgabe des Rehabilitationsträgers
- Aufwandspauschale nach Einigung im Erörterungsverfahren
- Vlog: BSG-Rechtsprechung zum Vergütungsrecht und zum PpSG
- BVerfG zur Richtervorlage des SG München betreffend Transportdauer OPS 8.98b und OPS 8-981
- Schadensersatz bei Verlegung ohne sachlichen Grund
Weitere Anwälte
Unser Team besteht aus mehreren Anwälten mit vielfältigen Fachgebieten. Auf unserer Übersicht können Sie sich einen Überblick über alle Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei Brinkmann verschaffen.