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Forderungsmanagement-Kongress 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie herzlich zum ForderungsManagement-Kongress 2024 der Brinkmann Rechtsanwälte am

Freitag, den 18. Oktober 2024 in Köln

ein.

Zielgruppe:

  • Mitarbeiter aus dem Patientenmanagement, der Finanzbuchhaltung und der Verwaltung von
    Krankenhäusern und Abrechnungsstellen.

Kurzbeschreibung der Veranstaltung:

Durch die Vorträge unserer Anwälte mit jahrelanger Erfahrung in Abrechnungsstreitigkeiten erhalten Sie

  • anhand von Fallbeispielen einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung,
  • Lösungsvorschläge zu aktuellen Problemen und
  • lernen Kollegen aus anderen Krankenhäusern kennen, mit denen gemeinsam die
    verschiedenen Problemkonstellationen diskutiert werden können.

Der Kongress wird nach den zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Coronaregeln durchgeführt.

Auszug aus dem Programm

  1. Aktuelle Probleme zur Wahlleistungsvereinbarung
  2. Mahnwesen und gerichtliche Forderungsdurchsetzung
  3. Forderungsdurchsetzung bei minderjährigen Patienten
  4. Ansprüche gegen PKV + Beihilfe
  5. Die ambulante Notfallabrechnung
  6. Der unversicherte in- und ausländische Patient – Wege und Möglichkeiten

Ihre Ansprechpartner:

Anmeldung/Organisatorisches: Frau Manuela Sparrer

Fachliche Leitung: Herr Rechtsanwalt Christopher Beyer

 

Jetzt kostenpflichtig anmelden!

Gerne können Sie das unten stehende Anmeldeformular verwenden, um sich für den Medizinrecht-Kongress anzumelden.
Alternativ können Sie auch die beigefügte Anmeldung hier herunterladen und per E-Mail oder Fax ausgefüllt an uns zurücksenden.


    Rechnungsanschrift


    Rücktritt

    Die Kongressanmeldung ist verbindlich. Der entsprechende Vertrag mit Brinkmann Rechtsanwälte tritt mit der Anmeldebestätigung in Kraft. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag werden folgende Stornogebühren fällig: bis zu 2 Wochen vor Beginn 50% der Teilnahmegebühr. Die Kongressanmeldungen können auf Kollegen übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass auch hier eine schriftliche Änderung erfolgen muss.