Gesundheitswesen

Spezielle Rechtsgebiete erfordern ein spezielles Fachwissen. Aus diesem Grunde haben wir für den Forderungseinzug im Gesundheitswesen einen eigenen Bereich eingerichtet.

Dieser Bereich wird von einem Fachanwalt für Medizinrecht geleitet und verfügt über Mitarbeiter, die über die hierfür notwendigen branchenspezifischen Kenntnisse verfügen.

Sämtliche Mitarbeiter sind zudem ausgewiesene Spezialisten im Forderungseinzug und verfügen über jahrelange Berufserfahrung. Diese Kombination, gepaart mit modernster IT-Technologie, die genau hierauf abgestimmt ist, gewährleistet eine effektive Bearbeitung, die sich letztlich in einer hohen Forderungsrealisierung niederschlägt.

Selbstverständlich sind wir uns bei unserer Arbeit der sozialen Stellung unserer Mandanten stets bewusst und achten darauf, ihr Ansehen entsprechend zu vertreten. Unsere Mitarbeiter sind freundlich, aber bestimmt in der Sache. Unsere Arbeitsweise haben wir auf den Bedarf von Krankenhäusern, Ärzten, Zahnärzten, Apotheken, medizinischen Laboratorien, Sanitätshäusern, Hebammen, Veterinären und sonstigen Selbstständigen in Heilberufen zugeschnitten.

Unsere flexible Software erlaubt es uns, individuelle und auf Ihre bestimmten Anforderungen abgestellte Arbeitsabläufe einzurichten.

Ihr Ansprechpartner
Christopher Beyer
Partner / Counsel
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Medizinrecht

+49(0)221.973001-100

Mandanteninformation Verjährung 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines außergewöhnlich hohen Krankenstands kommt es aktuell leider in der Telefonie zu längeren Wartezeiten.

Wenn Sie nicht so lange warten möchten, können Sie uns Ihr Anliegen auch gern per E-Mail senden an: info@brinkmann-ra.de. 

In der Regel werden eingehende E-Mails binnen drei Werktagen beantwortet.

Wir bitten Sie, diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Ihre Brinkmann Rechtsanwälte