Immobilienwirtschaft

Egal ob Sie Ihre eigenen Immobilienbestände oder das Portfolio eines anderen verwalten, Mietaußenstände sind immer ärgerlich und arbeitsintensiv. Durch die direkten negativen Auswirkungen auf den Cashflow der Immobilie bzw. des Portfolios – und damit im schlimmsten Fall auf die Kapitaldienstfähigkeit des Eigentümers – sind die Erwartungshaltungen der Investoren, Eigentümer, Portfolio-Manager und Abteilungsleiter an ein effizientes Forderungsmanagement natürlich enorm hoch.

Umso wichtiger, dass Ihnen ein Partner zur Seite steht, der zur richtigen Zeit die richtigen Maßnahmen ergreift, um Ihre Mieter möglichst kostenschonend zur Zahlung zu bewegen.

Wie auch bei anderen Dauerschuldverhältnissen ist es natürlich besonders wichtig, nicht nur den aktuellen Rückstand, sondern das Mietverhältnis ganzheitlich zu betrachten. So macht es etwa kurz vor Ende des Mietverhältnisses keinen Sinn, eine Kleinstforderung titulieren zu lassen, wenn eine Mietkaution geleistet wurde, mit der die Forderung möglicherweise verrechnet werden kann.

Demnächst steht die strategisch wichtige Vertragsverlängerung mit einem schwierigen Großmieter an? Dann sollten Sie ihn nicht durch Standard-Mahnungen verärgern! Sie sind Herr des Verfahrens und können zu jeder Zeit unsere Fallbearbeitung aussetzen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Ganz wie gewünscht!

Ihr Ansprechpartner
Stefan Retzlaff, LL.M.
Assistent der Geschäftsleitung

+49(0)221.973001-100

Mandanteninformation Verjährung 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines außergewöhnlich hohen Krankenstands kommt es aktuell leider in der Telefonie zu längeren Wartezeiten.

Wenn Sie nicht so lange warten möchten, können Sie uns Ihr Anliegen auch gern per E-Mail senden an: info@brinkmann-ra.de. 

In der Regel werden eingehende E-Mails binnen drei Werktagen beantwortet.

Wir bitten Sie, diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Ihre Brinkmann Rechtsanwälte