Flu Shot 1719334 1280 720x412
Image by LuAnn Hunt from Pixabay

Dieser Beitrag baut auf unseren Veröffentlichungen aus März 2021 (hier klicken!) und dem September des letzten Jahres  (hier klicken!) auf und beschäftigt sich mit der Entwicklung der Entschädigungszahlungen aufgrund von Impfschäden, welche in Folge von verabreichten Coronaschutzimpfungen geleistet wurden.

Aufgrund der Tatsache, dass die Impfkampagne in der Bundesrepublik Deutschland erst seit dem Dezember des Jahres 2020 läuft und dementsprechend erst nach und nach festgestellt werden konnte, welche möglichen Impfschäden in Folge der zugelassenen Impfstoffe entstehen konnten, hat sich bisher auch die staatliche Verwaltung schwer damit getan, Anträge auf Entschädigungsansprüche nach IfSG i.V.m BVG zu prüfen und zu gewähren.

Hinsichtlich der neusten Erkenntnisse bzgl. anerkannter Nebenwirkungen und Impfkomplikationen verweisen wir auf den aktuellsten Sicherheitsbericht des Paul-Ehrich-Instituts Der Bericht über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfungen zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 17.12.2020 fasst die Thematik umfassend zusammen und verschafft einen Überblick über den aktuellen Kenntnisstand. (hier klicken!)

Aktuelle Zahlen bzgl. gestellter Anträge und gewährter Entschädigungen

Nachdem über ein Jahr lang entsprechende Impfstoffe verabreicht worden sind, werden nun jedoch auch die ersten Entschädigungszahlungen aufgrund von Impfschäden gewährt.

In Bayern wurden Anfang des Jahres bereits vier Fälle von Impfschäden anerkannt und Entschädigungsleistungen gewährt. Das dort zuständige Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) hatte zum 17.01.2022 mitgeteilt, dass zu diesem Zeitpunkt drei weitere Anträge auf Versorgungsleistungen abgelehnt und 263 Anträge in Bearbeitung gewesen seien.

In Nordrhein-Westfalen wurden bis zum 26.01.2022 295 Anträge gestellt. In Niedersachsen und Berlin waren bis zum 26.01.2022 127 und 131 Anträge gestellt worden.  In Rheinland-Pfalz teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung mit, dass bis zum 25.01.2022 95 Anträge gestellt worden seien.

Zum Stichtag des 26.01.2022 sind nach entsprechenden Medienberichten bundesweit mindestens 1.630 Anträge auf staatliche Versorgungsleistungen nach möglichen Impfschäden gestellt worden. Davon waren zu diesem Zeitpunkt mindestens 66 Fälle bereits entschieden. 25 Anträge wurden bewilligt und 41 abgelehnt. Am 26.01.2022 waren in Deutschland ca. 162,5 Millionen Impfungen verabreicht worden, so dass das Verhältnis zwischen Anträgen und Gesamtimpfungen zum damaligen Zeitpunkt bei einem Antrag pro ca. 100.000 Impfungen lag.

Die dargestellten Zahlen lassen mehrere Erkenntnisse zu. Zum einen, dass ernsthafte Impfkomplikationen nach einer Coronaschutzimpfung auftreten können, diese jedoch selten sind. Zum anderen zeigen die Zahlen, dass die Versorgungsämter sich nicht scheuen, in Fällen in denen ein Impfschaden vorliegt, dahingehende Entschädigungen zuzusprechen. Nichtsdestotrotz zeigen die genannten Zahlen jedoch auch, dass die Prüfungen der Anträge umfangreich und zeitintensiv sind. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens müssen in vielen Fällen fachärztliche Gutachten und Behandlungsunterlagen eingeholt und gesichtet werden. Bei diesem Aufwand ist es nur logisch, dass die überwiegende Anzahl der Anträge auf Entschädigung noch nicht durch die zuständigen Versorgungsämter entschieden sind und sich das Ganze schleppend darstellt.

Fazit

Unter dem Gesichtspunkt, dass eine Prüfung eines möglichen Impfschadens und daraus entstehender Entschädigungsansprüche durchaus kompliziert sein und im Falle einer Antragsstellung ein langwieriges Verfahren auf den jeweiligen Antragsteller zukommen kann, ist es durchaus ratsam einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Ansprüche und der Begleitung des Verwaltungsverfahrens zu beauftragen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer: +492219730010 oder per E-Mail an: info@brinkmann-ra.de.

Mandanteninformation Verjährung 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines außergewöhnlich hohen Krankenstands kommt es aktuell leider in der Telefonie zu längeren Wartezeiten.

Wenn Sie nicht so lange warten möchten, können Sie uns Ihr Anliegen auch gern per E-Mail senden an: info@brinkmann-ra.de. 

In der Regel werden eingehende E-Mails binnen drei Werktagen beantwortet.

Wir bitten Sie, diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Ihre Brinkmann Rechtsanwälte