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Medizinische Behandlungsvorsorge in Zeiten von COVID-19

Die Corona-Pandemie und Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten

Eine medizinische Behandlungsvorsorge ist immer eine gute Idee – und sollte grade in Corona-Zeiten angefertigt oder auch aktualisiert werden. Hintergrund dieser Anregung ist, dass grade ältere Menschen eine künstliche Beatmung oder andere lebenserhaltende Maßnahmen im medizinischen Notfall oftmals ablehnen, etwa um nach einem schweren Unfall und ohne Aussicht auf Genesung den Angehörigen diese schwierige Entscheidung abzunehmen. Doch wie sieht es im Falle eines schweren Covid-19-Verlaufes aus?

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Treffen die konkreten Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind die Ärztin oder der Arzt wie auch die Pflegekräfte daran gebunden. Die Vertreterin oder der Vertreter hat dem Willen der Patientin oder des Patienten lediglich Ausdruck und Geltung zu verschaffen.

Eine Vorsorgevollmacht vermeidet die Bestellung eines Betreuers, wenn man, gegebenenfalls auch nur zeitweilig, die eigenen Dinge nicht mehr selbst erledigen kann.

Die Hauptregelung einer Patientenverfügung umfasst regelmäßig die Frage nach lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Maßnahmen. Damit der eigene Wille im oben beschriebenen Fall beachtet wird und nicht den zuständigen Ärzten oder Angehörigen die Entscheidung aufgedrängt wird, sollte die Abfassung einer Patientenverfügung erfolgen.

In der aktuellen Corona-Pandemie sind die Möglichkeiten der maschinellen Beatmung besonders wichtig. Die durch das Coronavirus Sars-CoV-2 ausgelöste Lungenkrankheit Covid-19 kann bei einem schweren Verlauf eine maschinelle Beatmung notwendig machen, für die ein Patient vorher in ein künstliches Koma versetzt wird Die künstliche Beatmung und die Sedierung führen aber dazu, dass die betroffenen Menschen zusätzlich noch einer künstlichen Ernährung bedürfen und mit Flüssigkeit versorgt werden müssen. Dies geschieht über Infusionen oder über eine Magensonde.

Im Rahmen einer bereits bestehenden oder neu zu verfassenden Patientenverfügung besteht die Möglichkeit, für den Fall einer Erkrankung an Covid-19 explizit Ausnahmen zu regeln, um für die Gefahr einer notwendigen Beatmung im Zusammenhang mit Corona Klarheit zu schaffen, sollte der eigene Willen nicht mehr geäußert werden können. Im Rahmen der Patientenverfügung sollte daher explizit hervorgehoben werden, dass im Falle einer Covid-19 Erkrankung eine künstliche bzw. maschinelle Beatmung gewollt ist, auch wenn diese Behandlungsform ansonsten abgelehnt wird. Auch die Frage, ob eine Dialyse oder die Durchführung von wiederbelebenden Maßnahmen gewünscht wird, sollte hier explizit festgelegt werden.

Viele im Umlauf befindliche Vorlagen oder Formulare sehen diese Möglichkeit der Differenzierung jedoch nicht vor. Auch die früher üblichen, sehr allgemein gehaltenen Patientenverfügungen, bergen das Risiko, genauso allgemein und ungenau interpretiert zu werden, wie sie formuliert worden sind.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abfassung einer Ihren Wünschen entsprechenden Patientenverfügung.

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