Medizinrecht-Kongress 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie herzlich zum Medizinrecht-Kongress 2024 der Brinkmann Rechtsanwälte am

Freitag, den 25. Oktober 2024 in Köln

ein.

Zielgruppe

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Medizincontrollings.

Kurzbeschreibung der Veranstaltung

Dieser Kongress ist insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizincontrollings gedacht.
Hier werden aktuelle Probleme sowie die für das Krankenhausvergütungsrecht relevante
Rechtsprechung dargestellt und besprochen.

Ein Tag voller spannender Vorträge, Diskussionen und Networking-Möglichkeiten erwartet Sie.

Themen der Vorträge

  • Die aktuelle BSG-Rechtsprechung zum Krankenhausvergütungsrecht
  • Die Rechtslage zur Aufwandspauschale, Fälle und Urteile
  • Strukturprüfung und Klagemöglichkeit gegen den MD
  • Aktuelle Probleme aus der Praxis

Gerne gehen wir auf spezielle Fragestellungen aus der täglichen Praxis ein. Senden Sie uns bis zum 27.09.2024
eine E-Mail mit Ihren Fragen an medizinrecht-kongress@brinkmann-ra.eu

Wir beantworten Ihre Fragen gerne im Laufe des Kongresses.

Ablauf der Veranstaltung

10:00 – 10:30 Uhr – Anmeldung und Begrüßung
10:30 – 12:30 Uhr – Vorträge
12:30 – 13:30 Uhr – Mittagsessen/Networking
13:30 – 15:00 Uhr – Vorträge
15:00 – 15:30 Uhr – Kaffeepause/Networking
15:30 – 16:30 Uhr – Aktuelle Probleme aus der täglichen Arbeit / Diskussionsrunde

Veranstaltungsort

Es freut uns sehr, Sie auch dieses Jahr wieder im KölnSky begrüßen zu dürfen!

Adresse

KölnSky

Ottoplatz 1
50679 Köln

Ihre Ansprechpartner:

Anmeldung/Organisatorisches: Frau Manuela Sparrer

Fachliche Leitung: Herr Rechtsanwalt Christopher Beyer

 

Jetzt kostenpflichtig anmelden!

Gerne können Sie das unten stehende Anmeldeformular verwenden, um sich für den Medizinrecht-Kongress anzumelden.
Alternativ können Sie auch die beigefügte Anmeldung hier herunterladen und per E-Mail oder Fax ausgefüllt an uns zurücksenden.


    Rechnungsanschrift


    Rücktritt

    Die Kongressanmeldung ist verbindlich. Der entsprechende Vertrag mit Brinkmann Rechtsanwälte tritt mit der Anmeldebestätigung in Kraft. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag werden folgende Stornogebühren fällig: bis zu 2 Wochen vor Beginn 50% der Teilnahmegebühr. Die Kongressanmeldungen können auf Kollegen übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass auch hier eine schriftliche Änderung erfolgen muss.