Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist unterteilt in das Individualarbeitsrecht sowie das kollektive Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages, als privatrechtlichem Vertrag. Das kollektive Arbeitsrecht regelt vor allem die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Unternehmen auf der Grundlage kollektiver Vereinbarungen. Auf beiden Gebieten sind wir für Sie da!
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gerne zu Themen wie:
- Fristlose, außerordentliche Kündigung
- Fristgerechte, ordentliche Kündigung
- Abmahnung
- Arbeitsvertrag
- Ausstehender Lohn + Abrechnung
- Abfindung
- Arbeitsunfähigkeit
- Urlaub
- Zeugnis
- Betriebsrat
- Streik
Sehr häufig kommt es im Individualarbeitsrecht zu Unstimmigkeiten, wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmern kündigt oder sie abmahnt. Fragen stellen sich für beide Parteien unter anderem beim Ausstellen eines Arbeitsvertrages oder eines Arbeitszeugnisses, bei einer Änderungskündigung, einem Betriebsübergang oder bei der Urlaubsabgeltung, dem Urlaubsgeld, der Vergütung von Krankheitstagen oder bei Überstunden.
Das kollektive Arbeitsrecht gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Koalitionen zu bilden. Hier können sich vor allem Fragen in Bezug auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge stellen.
Besonderheiten im Gerichtsverfahren
Anders als in anderen Rechtsgebieten gibt es im Arbeitsrecht die Güteverhandlung, die beim Arbeitsgericht stattfindet, bevor der wesentlichere Kammertermin anberaumt wird. Diese Gelegenheit nutzen wir in der Praxis, um uns mit der Gegenseite zu einigen, beispielsweise über eine angemessene Abfindung zu verhandeln.
Haben Sie eine Kündigung erhalten?
Dann kontaktieren Sie uns möglichst schnell, denn es muss zwingend spätestens innerhalb von 3 Wochen Klage erhoben werden. Ansonsten akzeptieren Sie diese.
Wir beraten Sie auch zu den zu erwartenden Kosten bei Beauftragung. Gerne sind wir für Sie da.
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Medizinrecht
+49(0)221.973001-100