Medizin- und Sozialrecht

Spezielle Rechtsgebiete erfordern ein spezielles Fachwissen. Aus diesem Grund haben wir einen eigenen Fachbereich, der ausschließlich Rechtsfragen aus dem Gesundheitswesen bearbeitet. Dieser Bereich wird durch Fachanwälte für Medizinrecht bearbeitet.

Unsere Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter verfügen durch jahrelange Berufserfahrung und konsequente Weiterbildung über die hierfür notwendigen speziellen Kenntnisse im Medizinrecht, im Krankenversicherungsrecht und im Sozialrecht.

Diese Kombination, gepaart mit modernster IT -Technologie, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist, gewährleistet eine effektive Bearbeitung und ein erfolgreiches Vorgehen. Das Medizinrecht befindet sich in einem fortlaufenden Entwicklungsprozess. Fast täglich werden neue Gesetze und Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, die es zu beachten gilt.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner und beraten Sie umfassend in allen rechtlichen Belangen rund ums Medizin- und Sozialrecht.

Zu unserem Dienstleistungsportfolio gehören insbesondere

  • Vergütungsrecht (DRG, GOÄ, GOZ, EBM)
  • Krankenhausrecht
  • Pflegeheimvertragsrecht
  • Arzthaftung
  • Vertragsarztrecht, inkl. Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • Zulassungsrecht, auch für ausländische Ärzte
  • Krankenversicherungsrecht, inkl. Leistungsgewährung
  • Pflege-, Unfall- und Sozialversicherungsrecht
  • Schadensersatzrecht

Darüber hinaus verfügen wir über besondere Kenntnisse im Tierarztrecht, inklusive dem Pferderecht.

Als spezialisierte Kanzlei haben wir zudem eine gesonderte Abteilung für den Forderungseinzug für Heilberufe eingerichtet, in dem wir unsere besonderen Kenntnisse im Vergütungsrecht und im Sozialrecht effektiv für unsere Mandanten nutzen. Mehr zum Forderungsmanagement im Gesundheitswesen finden Sie hier.

Unser Vorstellfilm:

Ihr Ansprechpartner
Christopher Beyer
Partner / Counsel
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Medizinrecht

+49(0)221.973001-100

Mandanteninformation Verjährung 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines außergewöhnlich hohen Krankenstands kommt es aktuell leider in der Telefonie zu längeren Wartezeiten.

Wenn Sie nicht so lange warten möchten, können Sie uns Ihr Anliegen auch gern per E-Mail senden an: info@brinkmann-ra.de. 

In der Regel werden eingehende E-Mails binnen drei Werktagen beantwortet.

Wir bitten Sie, diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Ihre Brinkmann Rechtsanwälte