Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Versicherten auf der einen und den Versicherungsunternehmen auf der anderen Seite. Neben den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsrechts, der Sozialversicherung und den allgemeinen Zivilrechtsnormen sind das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) die wichtigsten Rechtsquellen.
Seit Mitte der 1980er Jahre vertreten wir die rechtlichen Interessen zahlreicher namhafter Versicherungsunternehmen, außergerichtlich und gerichtlich. Durch eine kontinuierliche Beobachtung und Mitwirkung an der Rechtsfortbildung in allen versicherungsrechtlichen Bereichen fördern wir aktiv die weitsichtige Interessenvertretung unserer Mandanten, insbesondere im Hinblick auf deren geschäftspolitische Interessen.
Betreute Versicherungszweige:
- Kompositversicherungen
- Krankenversicherungen
- Lebensversicherung
- Rechtsschutzversicherungen
Kooperierende Rechtsschutzversicherungen:
Dienstleistungen:
- Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung
- Rechtsberatung Ihrer Versicherungsnehmer (Assistance-Leistungen)
- Forderungsmanagement
- Ermittlung und Durchsetzung von Regressansprüchen und Debetsalden
- Vertriebsrecht
Rechtsanwalt
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