Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen von gleichgestellten natürlichen oder juristischen Personen untereinander. Es ist gekennzeichnet vom Grundsatz der Privatautonomie. Danach steht es grundsätzlich jedem Rechtssubjekt frei, ob und mit wem es Verträge, deren Inhalt frei vereinbar sind, schließen möchte.

Seit Gründung der Kanzlei vertreten wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten, Privatpersonen wie auch Unternehmer, außergerichtlich wie auch gerichtlich, in allen möglichen Fragestellungen des allgemeinen Zivilrechts.

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Betreute Rechtsgebiete:

  • Privates Vermögensrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Immobilienrecht
  • Erb- und Familienrecht
  • Rechtsfragen bei Kauf neuer und gebrauchter Kfz und Leasing
  • Sport und Beratungsmarketing

Dienstleistungen:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung
  • Prüfung, Neuerstellung und Bearbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Begleitung der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen
Ihr Ansprechpartner
Werner Hennen
geschäftsführender Gesellschafter
Rechtsanwalt

+49(0)221.973001-100

Familien- und Erbrecht

Das Familienrecht ist fundamentale und tragende Säule der Rechtsordnung und regelt die persönlichen Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Daneben regelt es die wichtigen Bereiche der außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Neben dem Familienrecht steht das Erbrecht mit seinen Rechtsnormen zu Verfügungen über das Eigentum und sonstige veräußerbaren Rechte für den Eintritt des Erbfalls. Die Rechtsmaterien erfassen höchstpersönliche Rechte sowie den Vermögensschutz und finden sich breit gefächert in einer komplexen Normenvielfalt eingebunden.

Themenbereiche:

  • Ehescheidung
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Unterhaltsansprüche der Kinder und Ehegatten
  • Hausratsverteilung und Ehewohnung
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensschutz
  • Erbfolge
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Erbenhaftung
  • Testament und Erbvertrag
  • Pflichtteilsrecht
  • und vieles mehr

Dienstleistungen:

  • Beratung
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Betreuung
Ihr Ansprechpartner
Werner Hennen
geschäftsführender Gesellschafter
Rechtsanwalt

+49(0)221.973001-100

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt die Art und Weise der Befriedigung der Gläubiger zahlungsunfähiger bzw. überschuldeter Schuldner aus dem noch vorhandenen Schuldnervermögen. Das Verfahrensrecht sowie materielle Rechtswirkungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Insolvenzordnung (InsO).

Die komplexen Rechtsbeziehungen, die sich aus einer Insolvenzeröffnung ergeben, sind für Laien schwer verständlich und verwirrend. Ohne anwaltliche Hilfe unterlaufen auch größeren Unternehmen vermeidbare und kostenintensive Fehler, sei es bei der Forderungsbeitreibung gegenüber dem kriselnden Vertragspartner oder im Insolvenzverfahren selbst.

Wir bei Brinkmann Rechtsanwälte legen unseren Fokus auf die Beratung gewerblicher Gläubiger bereits vor der Krise Ihrer Vertragspartner, damit Sie für den Ernstfall bestens gewappnet sind.

Werden die Weichen nicht bereits frühzeitig korrekt gestellt, wirkt sich eine Insolvenz Ihrer Vertragspartner – gleich, ob Lieferant oder Endverbraucher – nachteilhafter für Sie aus als notwendig.

Durch die richtige Vertragsgestaltung und die zutreffende Unterweisung Ihrer Mitarbeiter, jeweils unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten, können diese Nachteile begrenzt werden.

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen grundsätzliche Strategien zur bestmöglichen Realisierung von Außenständen unter Berücksichtigung des Insolvenzrisikos Ihrer individuellen Vertragspartner.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Vorfeld konkret drohender Insolvenzen und während des Insolvenzverfahrens gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Begrenzen Sie Ihr Risiko mit uns. Schon heute können Sie den ersten Schritt hierfür gehen und uns ansprechen!

Dienstleistungen:

  • Forderungsrealisierung im Insolvenzverfahren
  • Verteidigung gegen Ansprüche der Insolvenzverwalter
  • Vertragsberatung im Hinblick auf insolvenzrechtliche Risiken
  • Schulungen Ihrer Mitarbeiter zu ausgewählten insolvenzrechtlichen Themen
Ihr Ansprechpartner
Jens Martin Mischer
Senior Associate
Rechtsanwalt

+49(0)221.973001-100

IT- und Datenschutzrecht

IT-Recht

IT-Recht bedeutet Informationstechnologierecht. Eine klare gesetzliche Definition besteht hinsichtlich der Begrifflichkeit nicht. Gleichwohl wird unter IT-Recht regelmäßig Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht und Softwarerecht subsumiert. Es beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).

Seit mehr als 20 Jahren vertreten wir die rechtlichen Interessen unserer Mandanten in Bezug auf IT-Recht, wobei das Internetrecht zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Gestaltung individueller Verträge und AGB, das Recht der Kommunikationsnetze und –dienste, das Recht des geistigen Eigentums an Software und im Internet, das Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien und die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Datenschutzrecht

Grundlage des Datenschutzrechtes ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Demgemäß kann jeder Mensch selbst entscheiden, was von dem, was ihn selbst betrifft, an Informationen nach außen dringt und was mit seinen Daten passiert. Jeder Mensch hat auch ein Recht auf Vergessenwerden. Geregelt ist das Datenschutzrecht im Wesentlichen in der EU-DSGVO, im BDSG(neu), TMG, TKG.

Seit mehr als 25 Jahren vertreten wir die rechtlichen Interessen unserer Mandanten in Bezug auf datenschutzrechtliche Fragen und erteilen Handlungsempfehlungen, eine umfassende IT- und Datenschutz-Beratung. Wir bieten Schulungen für Geschäftsleitung und Mitarbeiter an, stellen Mitarbeiterverpflichtungen zum Datengeheimnis zur Verfügung, prüfen und beraten bei Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV), entwerfen Datenschutzerklärungen auf Websites und helfen bei der Datenschutz-Folgenabschätzung sowie vieles mehr.

Ihr Ansprechpartner
Andreas Lorenz
Salary Partner
Rechtsanwalt

+49(0)221.973001-100

Miet- und WEG-Recht

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Mietern und Pächtern (nachfolgend „Mietern“) und Vermietern und Verpächtern (nachfolgend „Vermieter“) untereinander.

Je nach Vertragsgegenstand und Nutzung lässt es sich unterscheiden in:

  • das Mietrecht über bewegliche Sachen,
  • das Wohnraummietrecht – das Recht über die Miete von zu Wohnzwecken dienenden Räumen
  • das gewerbliche Mietrecht – das Recht über die Miete von Grundstücken und nicht zu wohnzwecken dienenden Räumen, sowie
  • Pacht-, Landpacht- und Unternehmenspacht.

Da das Wohnraummietrecht das Grundbedürfnis „Wohnen“ bedient, ist es besonderen Regulatorien unterworfen, die das Über- Unterordnungsverhältnis von Vermietern und Mietern zugunsten des Mieters ausgleichen sollen.

WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt das Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander sowie das Verhältnis des einzelnen Wohnungseigentümers zu der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die meisten Streitigkeiten haben ihren Ursprung in der Frage, wer in welchem Schadenfall für die Reparatur des Schadens zahlen muss, weshalb der Unterteilung in Wohnungs- und Teileigentum eine besondere Bedeutung zukommt.

Dienstleistungen:

  • Mietrechtliche Beratung auf Mieter- und Vermieterseite
  • Anfertigung von Mietverträgen und Mieterhöhungsschreiben
  • Prüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Geltendmachung von Forderungen aus Mietzahlungen und Nebenkostennachforderungen (Verlinkung)
  • Geltendmachung von Schadensersatzforderungen wegen unterlassener Schönheitsreparaturen und Verschlechterung der Mietsache
  • Rechtliche Begleitung von Immobilientransaktionen
  • Unterstützung bei der Begründung von Wohnungseigentum durch Teilungserklärung (§ 8 WEG) oder Teilungsvereinbarung (§ 3 WEG)
  • Überprüfung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
  • Teilnahme an Eigentümerversammlungen
Ihr Ansprechpartner
Jannik Großmann
Senior Associate
Rechtsanwalt

+49(0)221.973001-100

Verkehrsrecht und Unfallrecht

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Haftungs- und Vertragsrechts und umfasst eine Vielzahl von Rechtsnormen, die mit dem Straßenverkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. In dem Rechtsgebiet greifen komplexe Themen ineinander mit Bezügen zu verschiedenen Vorschriften aus dem Privatrecht und öffentlichen Recht.

Unsere im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte prüfen Ihren Fall gerne. Mit viel Detailwissen, langjähriger Erfahrung und guter Zusammenarbeit mit qualifizierten technischen Sachverständigen helfen wir Ihnen mit überdurchschnittlicher Erfolgsquote bundesweit in sämtlichen Angelegenheiten des Verkehrsrechts. Unsere Philosophie ist eine schnelle und effektive Rechtsvertretung.

Unfallrecht

Ein Verkehrsunfall verursacht regelmäßig Schadensersatzansprüche gegenüber einem oder mehreren Unfallbeteiligten bzw. gegenüber dessen oder deren Haftpflichtversicherung(en). Wir helfen Ihnen bei Geltendmachung dieser Ansprüche, zumal sich die Unfallschadenregulierung sehr zäh und aufwendig gestalten kann, da neben dem reinen Fahrzeugschaden regelmäßig auch Ansprüche auf Erstattung von Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen, Schmerzensgeld, Arztkosten, Gutachter sowie sonstigen Auslagen zu regulieren sind. Oft versucht die Versicherung, die Schadensabwicklung hinauszuzögern und die zu erstattenden Schäden und Kosten abzulehnen oder zu reduzieren.

Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung der Schadenersatzansprüche. Wir ersparen Ihnen Zeit und Nerven bei der Schadenabwicklung, wobei regelmäßig der Unfallverursacher auch unsere Kosten zu tragen hat.

Themenbereiche:

  • Haftungsrecht (Sach- und Personenschäden)
  • Vertragsrecht (Fahrzeugkauf, Leasing, Reparatur, Versicherung, Rechtsschutz)
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Führerscheinerhaltung
  • Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstöße
  • Verkehrsunfall mit Auslandsbezug
  • Verkehrsverwaltungsrecht
  • Umweltschäden
  • Verkehrsrechtliche Bezüge mit Arbeits- und Versicherungsrecht

Dienstleistungen:

  • Beratung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Verteidigung
  • Kooperation mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr
Ihr Ansprechpartner
Andreas Lorenz
Salary Partner
Rechtsanwalt

+49(0)221.973001-100

Mandanteninformation Verjährung 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines außergewöhnlich hohen Krankenstands kommt es aktuell leider in der Telefonie zu längeren Wartezeiten.

Wenn Sie nicht so lange warten möchten, können Sie uns Ihr Anliegen auch gern per E-Mail senden an: info@brinkmann-ra.de. 

In der Regel werden eingehende E-Mails binnen drei Werktagen beantwortet.

Wir bitten Sie, diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Ihre Brinkmann Rechtsanwälte